Fürstentum Liechtenstein Sicher, Renditestark ab 5.000,00 €

Politiker kommen und gehen, Der Fürst jedoch bleibt in der Erbmonarchie Fürstentum Liechtenstein. Im Fürstentum gibt es im Gegensatz zu den anderen europäischen Staaten keine Notstandsgesetzgebung. Somit kann die Regierung auch keine Eigentumsrechtlichen Einschränkungen vornehmen. Nur wenige Staaten können heute von sich sagen, dass sie schuldenfrei sind. Liechtenstein ist einer davon. Eine Staatsverschuldung gibt es nicht und hohe Reserven, herbeigeführt durch die Haushaltsdisziplin des Staats, sorgen für eine grosse Kapitalkraft der öffentlichen Hand. Politische Kontinuität, Beständigkeit von Sozial-, Rechts- und Wirtschaftsordnung, eine liberale Wirtschaftspolitik und der Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel sorgen für Stabilität.

Keine Steuerbelastung auf Fondsebene

Liechtensteinische Investmentfonds (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere, OGAW bzw. UCITS, und alternative Investmentfonds, AIF) unterliegen selbst keiner Steuerpflicht. Es fallen somit auf Ebene des Investmentfonds (Erträge aus Dividenden und Zinsen, Kursgewinne) keine Steuern an. Auf Ebene des einzelnen Anlegers besteht gegebenenfalls eine eigenständige Steuerpflicht gemäss dessen Domizilierung.

In Deutschland wird auf Fondsebene und beim Investor besteuert, ein Steuerabzug (Fondsebene) in Höhe von 15 Prozent des Kapitalertrags nach § 7 Abs. 1 InvStG.

Sicherheit in unsicheren Zeiten: Sachwert Fonds im Fürstentum Liechtenstein

(Mindestzeichnungssumme 5.000,00 Euro pro Fond)

Der Anlegerschutz nimmt nach den Bestimmungen des liechtensteinischen Fonds-Rechtes einen hohen Stellenwert ein. Die Geschäftstätigkeit der Verwaltungsgesellschaften wird laufend durch die staatliche Aufsichtsbehörde und die gesetzliche, von der FMA zu bewilligende, Revisionsgesellschaft überprüft. Durch seine Mitgliedschaft zum europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hat Liechtenstein für die Fonds (Investmentunternehmen) einen in jeder Hinsicht unbürokratischen und diskriminierungsfreien Zugang zum europäischen Markt geschaffen. Hier haftet Ihr Vermögen weder für Banken noch EU Staaten.

Warum Sachwert Fonds im F.L ?

Die EU-Kommission befasst sich mit einem Verbot der Rückgabe von Fondsanteilen. Grund sind Empfehlungen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken. So soll verhindert werden, dass bei einer Finanzkrise massenhafte Anteilsrückgaben den Crash verstärken. Mit einer Direktzeichnung und Betreuung durch die Portfolioverwaltung der Fondsgruppe entgeht man möglichen Vermögensbeschränkungen der EU bzw. nationalen Behörden. Bei Fonds im Ausland greift die neu erfundene Steuer Vorabpauschale nicht. Die Vorabpauschale ermöglicht eine Steuerzahlung auf eine fiktive Ausschüttung. Die Vorabpauschale wurde vom Gesetzgeber eingeführt, damit thesaurierende Investmentfonds nicht mehr als Steuerstundungsmodell genutzt werden können. Die depotführende Stelle darf die Steuer auf die Vorabpauschale übrigens direkt vom Girokonto oder einem anderen Einlagenkonto des Anlegers einziehen, auch ohne dessen Einwilligung. Darüber hinaus kann sie auch mit dem betroffenen Anleger vereinbarte Kontokorrentkredite für die Begleichung der Steuer nutzen. Es kann sogar passieren, dass innerhalb Ihres Wertpapierdepots einfach Investmentfondsanteile verkauft werden, falls Ihr Konto keine Deckung hat.

Unsere Portfolioempfehlung zur Vermögenssicherung:

Fonds für physische Edelmetalle – Einlagerung von Gold, Silber und hochwertigen Metallen im Zollfrei Lager Liechtenstein – 2009 – 2020 durchschnittliche Rendite 4,54 % jährlich. (Auslieferung möglich)

Fonds für Minenbeteiligungen – Der Turbo bei steigenden Edelmetallpreisen. Wenn Gold 10% steigt, steigen Minengesellschaften zwischen 20 – 30 Prozent. 2009 – 2020 durchschnittliche Rendite 15,96 % jährlich.

Fonds für Bioenergieanlagen – Hier werden ständige Erträge z.B. aus Biogasanlagen und festverzinsliche Anlagen mit Sachwert-Sicherheit erwirtschaftet. 2014 – 2020 durchschnittliche Rendite 8,69 % jährlich.

– Es können insgesamt 9 Sachwert Fonds inc. einem Dachfonds gezeichnet werden – Der Transfer von Anteilen bzw. der Wechsel zu einem anderen Fonds innerhalb der Fondsgruppe ist jederzeit möglich –

Fondsdaten, Erfolgsrechnungen, Anteilspreise sind immer einsehbar.

Haben Sie weitere Fragen und/oder wünschen Sie ein unverbindliches Gespräch mit uns oder direkt im Fürstentum Liechtenstein in der Portfolioverwaltung zur Beratung bzw. Zeichnung? Bitte teilen Sie uns Ihren Namen, Telefonnummer bzw. senden Sie eine Pass oder Ausweiskopie.

Informationen zu den Fonds dürfen nur auf Anfrage und nicht proaktiv zur Verfügung gestellt werden.

Besonderes / Nachweise

Einzahlung / Zeichnung über Treuhänder möglich

Passkopie beglaubigt

Adressnachweis

Keine Personen mit Wohnsitz / Nationalität USA

In der Rubrik Publikationen finden Sie unser Handbuch, in dem sämtliche Fonds mit den Daten, Wertentwicklungen beschrieben sind.