Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit der International Capital & Management Service SRL (im Folgenden Incamas genannt). Verkauf, Lieferung und Leistung erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Angebote, Vertragsabschluß

Mit der Auftragserteilung an Incamas, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und Incamas zurückzutreten. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Incamas eine Bestellung an den Auftraggeber fakturiert .

§ 3 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte

Der Kunde stellt Incamas von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der uns zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und oder Veränderung dieser Daten verfügen. Incamas haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, dass wir eine eingehende Einzelprüfung für den Fall vornehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten.

§ 4 Geheimhaltung, Datenschutz

Die Incamas übergebenen Informationen gelten als vertraulich. Die Daten dürfen nur Dritten offen gelegt werden, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist. Sämtliche Kundendaten werden von Incamas nach Abschluss der Gründung vernichtet.

§ 5 Haftung Schadenersatz

Bei Beratungen im Marketing-, Business- und Firmen-Bereich, speziell im Hinblick auf Offshore-Lösungen, übernehmen wir keinerlei Haftung für unsachgemäße Verwendung bzw. Verletzung geltender Vorschriften und Gesetze im Land des Kunden.

§ 6 Abnahme/Vertragsrücktritt

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt der Auftraggeber die fertig gestellte Ware- oder Leistung nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist Incamas berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann Incamas 70% des, dem Auftrag zugrunde liegenden, Kaufpreises zuzüglich eventuell entstandener Mehrkosten gegenüber dem Kunden einfordern.

§ 7 Vertragsdauer

Vertragsdauer ist immer die Abwicklung des Auftrages.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Asuncion – Paraguay

§ 8.1 Zahlungsmöglichkeiten

Banküberweisung, Bitcoin, Privatholding in Gold oder Fiatwährungen

§ 9 Informationspflichten des Kunden

Der Käufer ist verpflichtet, nur wahrheitsgemäße Angaben zu den für unsere Geschäftsbeziehung wichtigen Daten (z.B.: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Verbrauchereigenschaft) zu machen und etwaige Änderungen dieser Daten, die während der Geschäftsbeziehung eintreten, unaufgefordert mitzuteilen. Unrichtige Angaben berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag.

§ 10 Lieferungen, Höhere Gewalt

Die in unseren Auftragsbestätigungen und Offerten genannten Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Werden unverbindliche Lieferfristen um mehr als zwei oder drei Wochen überschritten, werden wir den Käufer unverzüglich informieren. Vorübergehende Lieferhindernisse aufgrund höherer Gewalt (z.B. Handelsbeschränkungen, Streik, Server-Störungen, Verlust durch ein Transportunternehmen) und anderer unvorsehbarer und von uns nicht zu vertretender Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung erst nach Beseitigung dieses Hindernisses auszuführen. Wir werden den Käufer unverzüglich vom Vorliegen eines solchen Hindernisses in Kenntnis setzen. Besteht das Hindernis über mehr als zwei Wochen über unsere regelmäßigen Lieferfristen hinaus, sind sowohl wir als auch der Käufer berechtigt, unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, wobei bis dato erbrachte Teilleistungen von uns in Rechnung gestellt werden und dem Kunden die unfertigen Daten, gleich wie bei einem regulären Projekt-Abschluss, übergeben werden.

§ 10.1 Sonstige Leistungen

Mit der Lieferung erhält der Kunde Zugriff auf unsere Sammlung von Tools für Offshoregesellschaften zur freien Nutzung der dort angebotenen Leistungen durch dritte. Diese Aufstellung ist nur für den Kunden bestimmt. Bei Weitergabe an dritte, ist Incamas berechtigt, einen Schaden von 150,00 € zu berechnen.

§ 11 Teilnichtigkeit

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am Nahesten kommt.