Aufenthaltsbewilligung (B)

Die Aufenthaltsbewilligung (B) ist für die Wohnsitznahme ohne Erwerbstätigkeit im Fürstentum Liechtenstein, also Rentner, Pensionär bzw. vermögende Privatpersonen, Erwerbstätigkeit im Ausland. Die Aufenthaltsbewilligung (B) wird direkt von der Regierung vergeben. Eine Berechtigung für Sozialleistungen des Fürstentums Liechtenstein ist ausgeschlossen.

Im Fürstentum verfolgt man eine sehr restriktive Politik was Zuwanderung betrifft. Grundsätzlich erhalten nur Personen mit entsprechendem wirtschaftlichem Fundament eine Aufenthaltsbewilligung. Die Alpenfestung ohne Kriminalität und ethnischen Problemen ist auch steuerlich ein Lichtblick.

Steuern, wieviel „kostet“ die Stabilitätsoase:

Die natürlichen Personen unterliegen der Vermögens- und Erwerbssteuer. Es wird eine Landessteuer sowie Gemeindesteuer erhoben. Der Tarif der Landessteuer verläuft progressiv (8-Stufentarif; oberste Tarifstufe beträgt 8%). Die Gemeindesteuer wird mittels Zuschlag zur Landessteuer (Zuschlag zwischen 150% und 250%) erhoben. Von 15% des Vermögens werden 4% dem Erwerbseinkommen zu gerechnet.

Freibetrag Erwerbseinkommen 15.000,00 SFR / Person + Werbungskosten

Freibetrag 50.000,– SFR für Hausstand, Auto, Boot

Mögliche Steuerabzüge pro Person:
Krankenversicherung: 3.500,– SFR

Krankheitskosten: 6.000,– SFR

Beispielrechnung Landessteuer Ehepaar:
Bankvermögen 1. Mio SFR / 100.000,– SFR Erwerbseinkommen = Steuer: 8.400,00 SFR

Bankvermögen 1. Mio SFR / 50.000,– SFR Erwerbseinkommen = Steuer: 3.400,00 SFR

Bankvermögen 2. Mio SFR / kein Erwerbseinkommen = Steuer: 2.725,00 SFR

Bankvermögen 2 Mio SFR / 50.000,– SFR Erwerbseinkommen = Steuer 7.400,00 SFR

Möglichkeit Pauschalversteuerung:
Das Jahresgehalt des Regierungschefs, derzeit ca. 300.000,– SFR

Möglichkeiten zur Erlangung der Aufenthaltsbewilligung (B)

Gesuch um Teilnahme an der Auslosung für eine Aufenthaltsbewilligung.

  • EWR-Staatsbürgerschaft und keine Befugnis zum dauernden Aufenthalt in Liechtenstein;
  • Verfügung über genügend Einkommen und Vermögen für den eigenen Unterhalt und den der Familie.

Wohnsitznahme ohne Erwerbstätigkeit:

Ansprüche im Rahmen von Sozialversicherungen (z.B. AHV, IV etc.) und / oder laufende Ansprüche des Privatrechts (z.B. Unterhaltsansprüche, Mietverträge mit einer ausgewiesenen Mindestlaufzeit von 5 Jahren) in der Höhe von mindestens CHF 2’600.– / Monat; oder

Bedingungslose und unwiderrufliche Bankgarantie einer Bank mit Sitz in einem EWR-Staat im Original in der Höhe von CHF 156’000.– mit einer Laufzeit von fünf Jahren.

Bei einer Erwerbstätigkeit im Ausland: einen mehr als einjährigen oder unbefristeten Arbeitsvertrag.

Benötigte Unterlagen:

Gesuchsformular

schriftliche Begründung

Formular „Persönliche Angaben zur Ausstellung des Aufenthaltstitels“ (inkl. Passfoto und Unterschrift)

Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte (bei EWR oder CH Staatsangehörigen)

Nachweis des Krankenversicherungsschutzes* (GKV wie DAK, AOK usw. wird akzeptiert bis zur Vollendung des 65 Lebensjahres. Ab dem 65ten Lebensjahr ist eine Liechtensteinische Krankenversicherung nötig die mtl. Ca. 300,– SFR kostet)

Nachweis der finanziellen Mittel

Nachweis Kostenvorschuss von 80 CHF

Anträge / Formulare:

Die Antragsformulare bzw. Link zum ausfüllen, ausdrucken erhalten Sie direkt von uns sofern Sie eine Kontoeröffnung (min. 500.000,– SFR) oder eine Fondszeichnung (min. 90.000,– SFR) über uns im Fürstentum Liechtenstein getätigt haben.

*Die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (gesetzlich Versicherte) genügt, um sich im europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung medizinisch behandeln zu lassen. Natürlich auch im Fürstentum Liechtenstein oder der Schweiz. Der durch die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC abgedeckte Bereich gilt nur für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (zum Beispiel Beinbruch, kranker Zahn, Virusinfektion und ähnliche Notfälle) oder für die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes. Von Mauren (FL) sind es nach Lindau (D) 60 km, Konstanz (D) 80 km, Bregenz (A) 45 km.